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Altteilbestimmungen
Für die Rückgabe von Altteilen gilt, dass diese vollständig, baugleich und in einem wiederaufbereitbaren Zustand sein müssen. Folgende Mängel führen zur Ablehnung der Rückgabe:
• Defekte oder gebrochene Stecker, Kabel oder Lenkwinkelsensoren • Beschädigte Gewinde, Verbindungen oder Gehäuse • Zerlegte oder unvollständige Bauteile • Schäden am Gehäuse oder Behälter durch Fallenlassen, Schleifen, Bohren oder Schweißen • Herausgerissene oder beschädigte Wellen • Gebrochene oder geplatzte Gehäusedeckel • Nachbauten oder Bauteile ohne Stempelung/Plakette des Originalherstellers (OE) • Gehäusebrüche oder andere Gehäuseschäden Wir behalten uns vor, Altteile abzulehnen, die die oben genannten Anforderungen nicht erfüllen.
Schwingarme vorne
Folgende Abzüge sind möglich! (Alle Preise inkl. MwSt.)
-10€ bei fehlendem Radteller
-40€ bei fehlendem Achsschenkel
-70€ bei fehlendem Schwingarm
Falls der Schwingarm aufgeweitet ist und nicht mehr mit Standart Achsschenkelbolzen überholt werden kann ziehen wir 40€ vom Kautionsbetrag ab.
Sollten einzelne Bauteile so schwer beschädigt sein das diese nicht mehr überholbar sind ziehen wir dies als Fehlteil vom Altteilbetrag ab.